Softwarenutzungsvertrag
Software-Nutzungsbedingungen für das PCM-Online-Tool
1 Vertragsgegenstand
(1) Die MEDIGRAPH-GmbH (nachfolgend das Unternehmen genannt) gewährt dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, das im "Software-Nutzungsvertrag" genannte Web-Programm (nachfolgend PCM-Online-Tool genannt) weltweit zu nutzen.
(2) Das Programm wird dem Kunden auf in diesem "Software-Nutzungsvertrag" als PCM-Online-Tool bezeichneter Software überlassen. Zum Programm gehört eine Anwendungsdokumentation, die dem Kunden als PDF im Downloadbereich der Applikation zur freien Verfügung steht. Das PCM-Online-Tool und die Dokumentation werden nachfolgend als "Lizenzmaterial" bezeichnet.
(3) Zum Lizenzmaterial gehören im PCM-Online-Tool verfügbare Datenbestände (Dateien, Datenbankmaterial), die Teil der in diesem "Software-Nutzungsvertrag" angegebenen Web-Applikation oder dort an deren Stelle genannt sind.
(4) Zum Lizenzmaterial gehören auch Änderungen, Updates, Aktualisierungen oder Ergänzungen des Lizenzmaterials, die das Unternehmen dem Kunden kostenpflichtig überlässt.
2 Nutzungsumfang
(1) Das Lizenzmaterial darf auf jeglicher Hardware genutzt werden. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist erwünscht und bedarf keiner gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Unternehmen. Durch die Struktur des PCM-Online-Tools als Web-Applikation ist das Programm über jeden Rechner und jeden Internet-Browser nutzbar.
(2) In digitaler Form überlassenes Lizenzmaterial (Dokumentationen, Checklisten etc.) darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens vervielfältigt werden.
(3) Die durch das PCM-Online-Tool verwendete Datenbank darf der Kunde nur über das Programm benutzen. Schon der Versuch der direkten Einsichtnahme in die Datenbank oder deren datentechnische Verwendung mittels anderer Programme oder deren Veränderung sind (soweit möglich) strengstens untersagt.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die hierin genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
3 Schutz des Lizenzmaterials / Drittnutzung
(1) Unbeschadet der gemäß § 1 und 2 eingeräumten Nutzungsrechte behält das Unternehmen alle Rechte am Lizenzmaterial.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyrightvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, das Lizenzmaterial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder direkt noch indirekt Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials für den Kunden bei diesem aufhalten.
(4) Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste des Unternehmens anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.
(5) Der Kunde hat das Recht, eine ihm automatisiert zur Verfügung stehende Neuauflage (Update und/oder Aktualisierungen) des Lizenzmaterials vertragsgemäß zu nutzen.
(6) Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist das Unternehmen berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen.
4 Lieferung
(1) Der Kunde erhält nach seiner Registrierung über die Homepage der MEDIGRAPH „PCM-Admin-USER/Register“ automatisch eine Freischaltung inkl. Zugangsdaten des PCM-Tools auf Basis dieser Nutzungsbestimmungen. Die Freischaltung ergibt sich aus der Anerkennung dieses "Software-Nutzungsvertrags".
(2) Der Freischaltung des PCM-Online-Tools geht die Registrierung über das MEDIGRAPH-Web voraus. Der Leistungsumfang der Anwendung wird durch den Produktnamen bzw. die Artikelnummer festgelegt.
Der Umfang und die Art der Online-Leistung kann vom Kunden vorher im Bereich „Preisliste“ dieses Webs eingesehen werden. Alle Rechte zum uneingeschränkten Betrieb des PCM-Online-Tools stehen dem Kunden erst nach vollständigem Ausfüllen der Bankdaten in der „User Central“ zur Verfügung.
(3) Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind dem Unternehmen sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann - zu Lasten des Kunden vereinbart.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Unternehmen schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.
(5) Erfolgt die Hinterlegung der Kundendaten trotz Aufforderung durch das Unternehmen nicht innerhalb von 5 Werktagen, wird die Online-Anwendung bis auf weiteres stillgelegt. Die bisher entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Die Sperre eines Anschlusses ohne vorherige Abmahnung oder nach vorausgegangener Abmahnung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch das Unternehmen.
5. Datenschutzklausel
(1) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass über das PCM-Online-Tool entstandene Mess- und Analyseergebnisse zur Erstellung von Statistiken, zur Weiterentwicklung des Online-Tools, zu Demonstrationen und anderen Geschäftszwecken verwendet werden können.
(2) Sämtliche dem Unternehmen übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dies muss aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen.
6. Ausfall
(1) Das Unternehmen unterhält über seinen Provider für die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.
(2) Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten vom Unternehmen und seinen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.
(3) Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden in angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Der Ausfall von 18 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert. Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet werden.
7. Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Programmtechnische Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim Unternehmen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
(2) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Lizenzmaterial in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8. Gebühren / Einzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen zur Einziehung mittels Lastschriftermächtigung zu legitimieren. Das Unternehmen kann im Falle des Widerrufs der Lastschriftermächtigung einen Sicherungsbetrag von 3 Monatsbeträgen verlangen.
(2) Zur Einrichtung des Online-Accounts wird eine Einmalgebühr erhoben, deren Kalkulation die Gesamtnutzung von 12 Monaten zugrunde liegt. Diese Gebühr wird auch bei kürzeren Laufzeiten nicht anteilig zurückerstattet oder verrechnet.
(3) Monatliche Entgelte werden im Lastschriftverfahren am Ende der Abrechnungsperiode belastet, der Kunde gewährleistet die Deckung des Kontos.
(4) Alle Gebühren werden am jeweiligen Monatsende ohne Abzug zahlbar und werden vom dem bei der Registrierung angegebenen Konto automatisch eingezogen. Die Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist im PCM-Online-Tool unter „User Central“ schon vor der Fälligkeit ersichtlich.
(5) Weitere Kosten, wie die Einmessung und Online-Stellung von Drucken oder die Lieferung von Arbeitsmitteln, werden bei bestehenden Online-Kunden im PCM-Online-Tool ausgewiesen und zusammen mit der nächsten fälligen Nutzungsgebühr abgebucht.
(6) Bei Verzug mit Zahlung ist das Unternehmen bei Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen oder einem Rückstand von mehr als 250,00 € zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs berechtigt. Das Unternehmen ist berechtigt, die Regelungen des § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden.
(7) Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei dem Unternehmen zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und das Unternehmen ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.
(8) Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen des Unternehmens nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden vom Unternehmen nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.
(9) Das Unternehmen kann die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ändern, insbesondere erhöhen. Die Änderung teilt das Unternehmen dem Kunden mindestens vier Wochen vor der Änderung durch E-Mail, Brief oder über den Bereich „Xchange“ des PCM-Online-Tool selbst mit.
(10) Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen vor Eintritt der Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
(11) In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden immer als solche abgerechnet.
(12) Zum Zeitpunkt des automatischen Bankeinzuges geht dem Kunden die Rechnung als PDF-Dokument zu. Als Ziel-Mailadresse wird diejenige verwendet, die in der „User Central“ unter Bankdaten angegeben wurde.
9. Gewährleistung
(1) Unternehmen und Kunde stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Das Unternehmen macht für jede von ihm angebotene Version des PCM-Online-Tools eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung im Bereich „Downloads“ des PCM-Online-Tools verfügbar, die die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen des Programms angibt.
(2) Es findet kaufvertragliches Gewährleistungsrecht Anwendung. Für das Lizenzmaterial in der dem Kunden überlassenen Fassung gewährleistet das Unternehmen den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der bei Freischaltung gültigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Leistungsbeschreibung über das MEDIGRAPH-Web.
(3) Dies gilt insbesondere für zugesicherte Eigenschaften. Im Falle erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist das Unternehmen zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es dem Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen oder die Lizenz für das Programm fristlos kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt § 11.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den für das Programm vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Dazu gehört insbesondere minderwertige Messtechnik, die zu entsprechend ungenügenden Basisdaten und damit ungenauen Auswertungen führen.
(6) Das PCM-OnlineTool als Qualitätsmanagementsystem basiert auf Rechenalgorithmen, die allgemein gültigen Normen (bspw. dE 74) entsprechen. Für ungenau arbeitendes Messwerkzeug, bzw. daraus resultierende ungenaue Analyse-Ergebnisse ist das Unternehmen nicht verantwortlich.
(7) Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde gegen seine Verpflichtung aus § 2 der vorliegenden Nutzungsbedingungen verstößt.
10. Einsatzbedingungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, nur Messwertdateien up zu loaden, die nach ISO-Messbedingungen entstanden sind : Messgeometrie 0/45 oder 45/0, Lichtart D50 - 2° Blickwinkel - kein phys. Filter - drei Bögen Bedruckstoff als Unterlage bei mattschwarzer Unterlage bzw. keine bei weißer Unterlage. Messwertdateien, die nicht diesen Messbedingungen entsprechen oder die gar manipuliert wurden, sind unzulässig. Für falsche Analyseergebnisse des PCM-Online-Tools, die sich aus der vorhergehenden Manipulation oder falscher Erstellung von Messwertdateien ergeben, kann das Unternehmen nicht verantwortlich gemacht werden.
(2) Das dem Kunden überlassene Lizenzmaterial bzw. das PCM-Online-Tool als Applikation wurde für den Einsatz auf allen Rechnerplattformen und dem Einsatz des neuesten Microsoft-Internet-Explorers inkl. des jeweils aktuellsten Flash-Players entwickelt.
(3) Bei der Benutzung des Lizenzmaterials ohne Einhaltung der Einsatzbedingungen gemäß Absatz (1) entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung nach § 9.
11. Haftungsbeschränkungen
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass es in der Natur eines EDV-gestützten Beratungssystems liegt, dass alle fachlichen Entscheidungen, die den konkreten Anwendungsfall betreffen, vom Anwender getroffen werden müssen. Des Weiteren sind die durch das Beratungssystem induzierten Entscheidungen nicht unfehlbar. Im Zweifel oder wenn erhebliche Sachschäden oder Beeinträchtigungen von Menschen, Tieren oder Umwelt durch eine mögliche falsche Entscheidung zu befürchten sind, ist der Kunde verpflichtet, das mit dem Programm erzielte Ergebnis (insbesondere die korrekte Arbeitsweise der verwendeten Messtechnik) auf geeignete Weise zu überprüfen.
(2) Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten Internet-Anwendung „PCM-Online-Tool“ haftet das Unternehmen nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz des Unternehmens beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten, die durch die Funktionalität des PCM-Online-Tools entstanden sind, liegen außerhalb der Verantwortung des Unternehmens.
(3) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz des Unternehmens zurückzuführen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich dem Unternehmen Störungen, Mängel und Schäden am System sofort zu melden. Der Kunde hat dem Unternehmen jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
(5) Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit des PCM-Online-Tools ergeben, besteht eine Haftung des Unternehmens nur für den Fall von Vorsatz.
(6) Das Unternehmen haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
(7) Der Schadensbetrag gemäß Absatz (1) bis (6) ist begrenzt auf die Höhe der laufenden Gebühren eines Monats inkl. der einmaligen Gebühr zur Einrichtung des Kunden-Accounts.
Maßgebend sind die bei der Entstehung des Anspruchs geltenden Gebühren ohne Umsatzsteuer.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz (1) bis (6) gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Unternehmens.
(9) Jegliche Haftung des Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus § 2 der vorliegenden Nutzungsbedingungen verstößt.
12 Verjährung, Nebenabreden
(1) Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Bestimmungen nach § 2 "Nutzungsumfang" und § 3 "Sicherung der Schutzrechte und des Lizenzmaterials" verjähren sechs Jahre nach ihrer Entstehung, alle anderen Ansprüche aus diesem Vertrag drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen gelten.
(2) Erfüllungsort ist Heinsberg. Unternehmen und Kunde vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem Nutzungsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung des Nutzungsverhältnisses entstehen, ist Heinsberg Gerichtsstand. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, gegen den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand vorzugehen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen, besondere, über die übliche Vertragsabwicklung hinausgehende Vereinbarungen sowie sonstige besondere Zusicherungen und Abmachungen dürfen von den Mitarbeitern des Unternehmens nicht erklärt werden. Sie sind nur nach einer schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer verbindlich.
(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, durch die ein der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommender Erfolg rechtswirksam erzielt wird.
(5) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Unternehmen die Daten aus diesem "Software-Nutzungsvertrag" an seine Softwarelizenzgeber weitergibt. Diese Daten dienen dem Unternehmen ausschließlich zu rein statistischen und analytischen Zwecken. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Daten nicht ohne Rücksprache mit dem Kunden an Dritte weiterzugeben.
Stand 11/04

