AGBs der MEDIGRAPH GmbH
1. Geltungsbereich
CM/PCM-Services...
Schulungen und Seminare...
(1) Das Unternehmen erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt werden.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn das Unternehmen sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.
(3) Von Mitarbeitern des Unternehmens abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn das Unternehmen sie schriftlich bestätigt.
(4) Das Unternehmen ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Das Unternehmen wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
2. Vertrag / Vertragsleistung
CM/PCM-Services...
Schulungen und Seminare...
(1) Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Leistung, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtum bleibt vorbehalten. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung (gleichzeitig Rechnung) zustande.
(2) Jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt durch den Auftrag oder die Registrierung über das MEDIGRAPH-Web durch den Kunden und der anschließenden Bestätigung durch das Unternehmen zustande, wobei das Unternehmen die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.
(3) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(4) Das Unternehmen ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihm angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
(5) Das Unternehmen berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu den Leistungen.
(6) Gegenstand und Umfang der Leistung des Unternehmens ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
3. Voraussetzungen
Schulungen und Seminare...
(1) Der Umfang der Instruktion / des Seminars wird vom Kunden schriftlich vorgegeben bzw. seitens des Unternehmens vorgeschlagen und vom Kunden schriftlich bestätigt. Zu schulendes Thema, die Konfiguration, Anzahl auszubildender Mitarbeiter, Sprache, etc. sind hier genau zu beschreiben.
Weiter ist der Kunde bei Rückfragen zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der Abstimmung der Instruktion bzw. des Seminars verpflichtet.
(2) Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor bzw. sind Leistungen gefordert, die technisch unmöglich oder im Auftrag nicht erfasst sind, kann der Auftrag abgelehnt werden.
Evtl. bis dahin angefallene Kosten (Reisekosten, Spesen...) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
CM/PCM-Services...
(1) Der Abwicklung von CM/PCM-Services geht ein Auftrag voraus, der den Leistungsumfang der auszuführenden Dienstleistung beschreibt. Der Umfang und die Art der Dienstleistung wird vom Kunden schriftlich vorgegeben bzw. seitens des Unternehmens vorgeschlagen und vom Kunden schriftlich bestätigt.
(2) Auftragsbestandteile bei Kalibrierungen und Standardisierungen außerhalb des Kunden: Alle Arbeitsproben sind mit sämtlichen Angaben lt. zuvor zur Verfügung gestellten Checklisten zu versehen.
(3) Der Kunde ist bei Rückfragen zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der Abstimmung des Auftrages verpflichtet. Liegen z.B. die erforderlichen Bestandteile dem Auftrag nicht bei, sind ungenügend gekennzeichnet bzw. sind Leistungen gefordert, die technisch unmöglich oder im Auftrag nicht erfasst sind, kann der Auftrag abgelehnt werden.
(4) Das Unternehmen ist außerdem berechtigt, Aufträge z.B. ihrer Qualität wegen ganz oder teilweise zurückweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag angenommen, jedoch die Zurückweisung rechtfertigende Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich wurden.
PCM-Online-Services ...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
4. Abwicklung / Fristen
Schulungen und Seminare...
(1) Nach Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens wird die Instruktion / das Seminar termingerecht ausgeführt. Stellt sich im Verlauf des Kursus heraus, dass die Vorgabe mit den tatsächlichen Voraussetzungen bzgl. des Umfangs einer fachgerechten Instruktion / eines Seminars in der Anlage nicht übereinstimmt, so geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
CM/PCM-Services...
(1) Nach Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens wird - auf Basis der Unterlagen unter 3(2) spezifiziert - der vorher abgestimmte Produktionszeitraum garantiert, wenn die Verhältnisse vor Ort (entsprechende Unterstützung der Mitarbeiter / Geschäftsleitung, die Gerätebelegung, die Einhaltung vereinbarter Termine wie Drucktermine etc.) eine termingerechte Abwicklung ermöglichen.
(2) Evtl. Korrekturen/Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an uns zu richten. Zur Ausführung der Korrektur benötigt das Unternehmen entsprechend deutlich beschriftete Arbeitsproben der aufgetretenen Fehler und entsprechende Erklärungen innerhalb der o.g. Frist.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
5. Qualität / Ergebnisse
Schulungen und Seminare...
(1) Das Unternehmen garantiert für eine fachgerechte Ausbildung auf Basis der vom Kunden gegebenen Informationen - dieser trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der im Vorfeld gemachten Angaben.
(2) Wird die Durchführung des Kursus wegen technischer oder personeller Probleme im Bereich des Auftraggebers behindert oder unmöglich (z.B. durch Stromausfall, fehlendes Material, Krankheit der Kursteilnehmer, Wechsel der Kursteilnehmer während der Instruktion, Kursteilnehmer sprechen keine der angebotenen Sprachen u.ä.), geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
CM/PCM-Services...
(1) Lt. FOGRA/BVDM, UGRA, IFRA etc. gibt es bis zum heutigen Tage kein Proofverfahren (Farbanpassungen), das den Fortdruck zu 100% simulieren könnte -auch vom Unternehmen darf dies nicht erwartet werden. Es ist uns je nach Proofverfahren lediglich möglich, maximal eine dem IRIS (anerkannter Proofstandard im Vorstufenbereich) vergleichbare Farbverbindlichkeit zu erreichen.
(2) Die Vorgaben von FOGRA/BVDM, UGRA, IFRA etc. definieren sehr genau den allgemeinen Produktionsstandard bzgl. des Druckergebnisses. Vom Unternehmen kann nicht erwartet werden, diese Vorgaben exakt zu treffen. Lediglich ist es möglich, innerhalb der ebenfalls vorgegebenen Toleranzen zu diesen Vorgaben zu bleiben.
(3) Wird das Erreichen des angestrebten Standards (bspw. ISO/DIS 12476-2:2002+) innerhalb der Toleranzen wegen technischer oder material- und pflegetechnischer Probleme im Bereich des Auftraggebers unmöglich, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
PCM-Arbeitsmittel...
(1) Die vom Unternehmen erstellten Arbeitsmittel (Proofs, Drucke, etc.) entsprechen den allgemeinen Vorgaben von Verbänden und Vereinen für die Branche. Die Qualität der Unterlagen wird vom Unternehmen mit bestmöglich kalibrierter Messtechnik geprüft und für jedes einzelne Exemplar ausgewiesen.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
6. Datenschutzklausel
CM/PCM-Services...
(1) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass vom Unternehmen erstellte Messwertdateien, Profile und Arbeitsmittel wie Proofergebnisse und Drucke zur Anfertigung von Statistiken, internen Messreihen, Werbezwecken, Demonstrationen und anderen Geschäftszwecken genutzt werden können.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
7. Zahlungsbedingungen
CM/PCM-Services, Schulungen und Seminare...
(1) Das Unternehmen stellt dem Kunden die im Auftrag vereinbarten Leistungen zu den in der aktuellen Preisliste (bzw. lt. erfolgtem Angebot) definierten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Abschluss der Arbeiten - bei nicht unmittelbar aneinandergereihten Ausbildungstagen sind Zwischenabrechnungen üblich.
(2) Werden Nachbesserungen erforderlich, deren Notwendigkeit vom Auftraggeber zu verantworten sind (z.B. falsche oder schlechte Unterlagen), gehen die Kosten für eine notwendige Überarbeitung mit neuen Unterlagen zu Lasten des Auftraggebers. Gleichermaßen verlängert sich nicht das in der ersten Rechnung genannte Zahlungsziel.
(3) Gegen Ansprüche des Unternehmens kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
8. Haftungsbeschränkung
Schulungen und Seminare...
(1) Wird die Durchführung der Dienstleistung unmöglich, so haftet das Unternehmen dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Seitens des Unternehmens wird jedoch versucht, bei Eintreten genannter Situation dem Auftraggeber eine angemessene Lösung anzubieten.
(2) Im Falle von Standardisierungen, Ausbildungen, Farbanpassungen oder CM-Einrichtungen vor Ort beim Kunden übernimmt das Unternehmen keine Haftung für zu Schaden kommende Software, Elektronik, Gerätschaften oder Verbrauchsmaterial. Es obliegt dem Auftraggeber, sich entsprechend zu versichern.
(3) Die Qualität von durch das Unternehmen erstellten Standardisierungen, Farbanpassungen (Proofer, Monitore, Drucktabellen, etc.) oder Produktionsstrecken ist vor dem endgültigen Einsatz in der Produktion durch den Auftraggeber selbst ausreichend und durch geeignete Mittel zu prüfen (Andrucke, Ausdrucke, Vergleichsmessungen etc.).
(4) Das Unternehmen haftet nicht für Schäden (verdruckte Auflagen, Personalkosten, Materialaufwand o.ä.), die aus der Unterlassung dieser Kontrollpflicht (3) entstehen.
(5) In jedem Fall der Haftung, auch im nicht kaufmännischen Verkehr, ist sie beschränkt auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist in jedem Fall beschränkt auf den vollen Preis des betreffenden Dienstleistungsauftrages.
(6) Ausfälle wegen höherer Gewalt oder Drittverschulden, die eine Erfüllung des Auftrages ganz oder teilweise unmöglich machen, entbinden das Unternehmen bis zum Wegfall des Ereignisses von der Erfüllung.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag
9. Allgemeine Bestimmungen
Schulungen und Seminare...
CM/PCM-Services...
(1) Für die Aufbewahrung von Originalvorlagen (Farbanpassungen) oder Archivierung von Daten wird keine Haftung übernommen. Der Abschluss von Versicherungen für Transport-, Feuer-, Diebstahl-, Beschädigungs- und Verlustrisiken für dem Unternehmen anvertraute Drucke, Originalvorlagen, Gerätschaften o.ä. ist Sache des Auftraggebers.
(2) Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens MEDIGRAPH GmbH vereinbart. Bei Nichtkaufleuten ist Mönchengladbach Gerichtsstand, wenn der Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.
PCM-Online-Services...
(1) Siehe Softwarenutzungsvertrag

